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Beauty Contests und Segmentierung der Aufgaben innerhalb der Rechtsabteilung

Steht für Rechtsabteilungen ein großes Projekt ins Haus, das die internen Kapazitäten oder Fachkompetenzen sprengt oder nach einer Risikominderung durch Verlagerung des Haftungsrisikos verlangt, werden externe Kanzleien angefragt. Bei besonders umfangreichen Themen geschieht dies häufig im Rahmen eines Beauty Contest (Pitch der Kanzleien). Kleinere Projekte werden meist “freihändig” an das bestehende Kanzleinetzwerk vergeben. Beiden Fällen ist jedoch gemein, dass fast immer folgende Prämissen auf Seiten der Rechtsabteilung zugrunde liegen:

 

  • “Intern können/wollen wir das Projekt nicht machen.”


  • “Macht Ihr es stattdessen in unserem Auftrag.”


  • “Wir einigen uns auf finanzielle Rahmenbedingungen und geben der Kanzlei einen internen Ansprechpartner.”

 

Das ist einfach und nachvollziehbar, aber häufig nicht wirtschaftlich. Auch Rechtsabteilungen sind wachsendem Kosten- und Effizienzdruck ausgesetzt. Wie im angloamerikanischen Raum schon länger üblich, entwickeln daher zunehmend auch europäische Rechtsabteilungen eine andere Herangehensweise für Beauty Contests und die Zusammenarbeit mit Kanzleien. Vorab werden die anstehenden Aufgaben sauber segmentiert:

 

  • “Welche der anstehenden Aufgaben können und wollen wir mit unseren bestehenden internen Ressourcen erledigen?”


  • “Für welche dieser Aufgaben können wir kosteneffizient unsere internen Ressourcen verstärken (z.B. durch Interims-Juristen mit spezifischen Fachkenntnissen)?”


  • “Welche der Aufgaben müssen wirklich an externe Kanzleien gehen (aus Fach- oder Haftungsgründen) und wie können wir diese möglichst effizient steuern?”


Der ursprüngliche binäre Ansatz (intern/extern) wird durch ein flexibleres Modell abgelöst, das nicht jede Aufgabe ungefiltert an hochqualifizierte und teure externe Kanzleien gehen lässt. Rechtsabteilungen können so den an sie gestellten wirtschaftlichen Erwartungen besser gerecht werden.

Autor:
Daniel Biene

Daniel Biene

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